Beiträge von Elgi

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    und ich denke mal das die meisten ihren Sohn/Tochter oderEnkel auf jeden Fall retten würden wenn sie dazu in der Lage wären. Denn nur eine persönliche Einbindung kann das realistischer für uns machen. Alles anderes ist Theorie für mich.

    Das denke ich auch. Trotzdem darf ein Beamter, Vertreter der Exekutive, die Legislative nicht außer Kraft setzen. Diese Gewaltenteilung ist ein wichtiger Bestandteil einer echten Demokratie. Und: Recht bedeutet nicht unbedingt Gerechtigkeit.

    ... es war Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner selbst, der dem Ermittler die Anweisung gab, Gäfgen mit Gewalt zu drohen.

    Er schreibt dann einen Aktenvermerk über diese Anweisung an einen Untergebenen:
    "Zur Rettung des Lebens des entführten Kindes habe ich angeordnet, dass Gäfgen nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen erneut zu befragen ist."

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    Und Der Polizei-Vizepräsident macht seine rechtlich nicht zu rechtfertigende Entscheidung und Anordnung umgehend selbst publik. Er nimmt den Untergebenen aus der Verantwortung und er will eine öffentliche Diskussion um diese Thema und ist bereit, die Konsequenzen zu tragen.

    Zum Aktenvermerk fallen mir keine passenden Worte ein! Gibt es wirklich Ärzte, die Aufsicht über eine Folteranwendung führen würden? Klar, nichts ist unmöglich, aber gehört das nicht in die unselige Nazivergangenheit? Oder in die Zeit der Inquisition?

    Sehr nobel von dem Vizepräsidenten (sarkastisch gemeint), die Verantwortung auf sich zu nehmen. Was dachte er sich dabei, wo doch die Gesetzeslage eindeutig ist und er nicht der Gesetzgeber ist?


    Jeder, der nicht ganz realitätsfern ist, kann sich denken, dass auch in unseren Verhörräumen mit Vorgeladenen nicht "butterweich" umgegangen wird. Was diesbez. Krimis zeigen, kommt nicht von ungefähr.

    Mein Fazit: Folter oder Androhung von Folter geht in unserem Rechtsstaat gar nicht, auch wenn es für die Ermittler verlockend ist, einen Fall dadurch zu klären. Ich schließe mich da ohne Wenn und Aber der Meinung der Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes an. Abgesehen davon kann, wie bei der Todesstrafe schon vorgekommen, ein Unschuldiger betroffen sein.

    In Diktaturen jeder Richtung ist Folter gang und gäbe, wird bei allen möglichen Anlässen angewandt, oft auch als politisches (früher religiöses) Druckmittel und letztlich als Machterhalt eingesetzt.

    Diskutieren können wir soviel wir wollen, warum denn nicht.

    Wenn hinterher das Kind tot ist, was dann.. ??

    Die Frage versteh' ich nicht. Wir diskutieren hier über die Mittel der polizeilichen Befragung eines Täters, bei dem eventuell noch nicht mal fest steht, ob er überhaupt der Täter ist. Wenn das Kind - wie im Fall des Jakob von Metzler - schon vor der Folterandrohung tot war, ändert dies nichts an der Tatsache eines unrechtmäßigen Mittels. Hätte der Polizeibeamte gewusst, dass das Kind schon tot war, wäre die Androhung ja überflüssig und sinnlos gewesen.

    Wir können diskutieren soviel wir wollen, die Reallität läuft anders. Wenn da ein vorbestrafter Krimineller sitzt dann sinken die Hemmungen bei den Beamten vorallem bei Kindes-Entführungen und ähnlich schlimme Dinge.

    Ich möchte nicht alle Beamten über einen Kamm scheren. Besonders Vorgesetzte sollten und dürfen in einem Rechtsstaat nicht die Hemmungen fallen lassen. Sich im Griff haben, ist ein wichtiger Teil ihrer Ausbildung. Aber man sieht es ja in Krimis oft genug, wie bei manchen Beamten die Hemmungen fallen.

    Trotzdem: Ich meine, Diskussionen über solch heikle Themen dürfen und müssen sogar auch in der Öffentlichkeit stattfinden und nicht totgeschwiegen werden. Egal, ob sie scheinbar etwas "bringen" oder nicht.

    Letztendlich hat er aber erreicht, was er wollte. Der mutmaßliche Täter hat

    den Ort preisgegeben.

    Also nach dem Motto, "der Zweck heiligt die Mittel"? Genau das ist es, worüber auch Juristen diskutieren. Es ist zwar eine theoretische und unbeantwortete Frage, trotzdem darf sie gestellt werden: Hätte der Polizeibeamte seine Drohung auch ausgeführt? Und was dann?

    Die Filme habe ich nicht gesehen, will es auch nicht. Wie soll ein Laie urteilen, wenn sich selbst Juristen in der Frage der Folter nicht einig sind und einige sogar von Ausnahmen sprechen? Welche sollen das sein, wo ist eine Grenze zu ziehen?


    Kindesentführung ist ein grausames, für Außenstehende nicht oder kaum nachvollziehbares Geschehen. Wen wundert's, wenn Eltern für alle Mittel sind, die eventuell helfen, ihr Kind wieder unversehrt zu bekommen!

    Dennoch: Über alle Schmerzen, Leid und Verzweiflung hinweg gibt es klare Aussagen zum Thema Folter, sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es heißt, Zitat:
    Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

    ...als auch im Grundgesetz, Zitat:
    Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.


    Dazu ganz konkret noch, Zitat: § 343 StGB: Aussageerpressung (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung, einem Bußgeldverfahren oder einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Hervorhebung von mir)


    Die Urteilsbegründung zeigt die Unsicherheit der Rechtssprechung in diesem Grenzfall, befand den Polizisten zwar für schuldig, sah aber von einer Bestrafung ab. Eine endgültige Lösung ist das zwar nicht, hält aber vielleicht andere Polizisten davon ab, ähnlich zu handeln.


    ...ob es so etwas wie einen naiv-moralischen Urzustand der juristisch nicht vorgebildeten Zuschauer gibt. Wobei ich mich gerade frage, ob das ein anderer Ausdruck für das ist, was auch als "gesundes Rechtsempfinden" bezeichnet wird?

    :thumbup:

    "Werk ohne Autor" heute Abend im Ersten

    Das Leben eines Malers wird von den Ereignissen aus der NS-Zeit überschattet.

    Ich habe durchgehalten, war ganz interessant. Den Film könnte man gut in 2 Teilen senden, die Nazi-und DDR-Zeit sowie die Zeit in der BRD. Die 2 Hauptthemen Euthanasie und Entartete Kunst (letztere war in ähnlicher Form auch in der DDR ein Thema) passen bei näherer Betrachtung zusammen. Sogar die Gestalt des Joseph Beuys in dem Zusammenhang, na ja...Den Filmtitel kann ich nicht einordnen.

    Ich fand ihn mittelprächtig. Die Wechsel von der Kindheit Beethovens zu seinen letzten Jahren und wieder zurück kamen mir zu häufig. Ich mag eine ganz konservative Darstellung eines Lebenslaufs vom Anfang bis zum Ende. Es ist natürlich schwer, einen so komplizierten Charakter in einem Film adäquat darzustellen.

    Die Storie spielt im Jahr 1890.

    Nach dem Tod der Eltern möchten die Töchter die Glasbläserei des Vaters weiterführen, die Zunftordnung verbietet dies.

    Den Film habe ich vor einiger Zeit gesehen, fand ihn auch gut.

    Erst 1977 durfte eine Ehefrau ohne die Einwiligung ihres Ehemanns berufstätig sein. Der Film "Aenne Burda" und ihr Kampf, sich gegen ihren Mann durchzusetzen, zeigt dies eindringlich. Über das Internet oder Mediathek kann man ihn sich noch ansehen.

    Caro, die 1. Reihe stimmt (für mich) mathematisch nicht. Korrekt muss eine Klammer stehen, und die Summe dann mit 5 multipliziert.


    (10+14)x 5 = 24x5 = 120 und nicht 80.


    Nachtrag: Habe gerade einen "Mathematiker" gefragt, der meinte, dass Helma und Olsveria die richtige Lösung haben.:thumbup: Nach der Regel Punkt vor Strich.